
Die »Beschneidung« weiblicher Genitalien, meist im Kindesalter und von medizinischen Laien durchgeführt, gilt international als Verbrechen. Als größtes Hindernis steht der Bekämpfung von FGM das Tabu entgegen, über den Eingriff und die damit regelmäßig verbundenen Leiden der Betroffenen zu sprechen.
Frauen im kurdischen Nordirak haben dieses Tabu gebrochen. Seit Ergebnisse von Befragungen bekannt wurden, die seit 2005 in einzelnen Regionen der kurdischen Region des Irak durchgeführt wurden, haben sich Frauen- und Menschenrechtsgruppen vor Ort des Themas angenommen. Bis zu 60 % der Frauen und Mädchen in der ländlichen Region Germian gaben an, »beschnitten« zu sein. Das Ergebnis löste eine breite und engagierte Diskussion vor Ort aus. Aus allen Teilen des Nordirak meldeten Frauenrechtlerinnen und Ärztinnen die Existenz von FGM.
Eine von lokalen und internationalen Organisationen getragene Kampagne arbeitet seitdem an einer effektiven Kampagne zur Bekämpfung von FGM im Nordirak durch:
Die Petition »Stop FGM in Kurdistan« ist Teil dieser Kampagne.
Die Petition wurde zum internationalen Frauentag 2007 in allen großen kurdischen Zeitungen als ganzseitige Anzeige veröffentlicht und hat ein breites Echo erreicht. Binnen kurzer Zeit fand die Petition mehr als 13.000 Unterzeichner/innen - unter ihnen viele prominente Künstler/innen, Schauspieler/innen, Schriftsteller/innen und Journalisten/innen der Region.
Anfang April fand in Erbil eine Expert/innen-Konferenz zur rechtlichen Konkretisierung der in der Petition geforderten allgemeinen Ziele statt, an der neben lokalen Aktivistinnen, Ärztinnen und Jursit/innen auch Vertreter/innen der zuständigen Ministerien der kurdischen Regionalregierung teilnahmen. Die Konferenz hat einen Gesetzentwurf in Form einer Empfehlung ausgearbeitet, der u.a. das Verbot gewerblicher Beschneidungen vorsieht, die Durchführung von FGM generell unter Strafe stellt, einen besonderen Schutz von Kindern und Minderjährigen regelt, eine Meldepflicht für Krankenhäuser und soziale Einrichtungen empfiehlt sowie die Einrichtung einer Sonderstaatsanwaltschaft, die sich generell um Straftaten gegen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Mädchen kümmern soll.
Ende April wurden die Empfehlungen an die zuständigen Ministerien übergeben.
Hintergrund FGM:
Unter FGM wird die Beschneidung, Verstümmelung und Amputation der weiblichen Genitalien verstanden. Der Begriff wurde von Frauenrechtlerinnen eingeführt, die den Begriff „Beschneidung“ für irreführend halten. Er muss jedoch mit Vorsicht verwandt werden, da er teilweise von Betroffenen als diskriminierend und verletzend empfunden wird.
FGM ist international gebannt - durch die Kinderrechtskonvention, weil die euphemistisch »Beschneidung« genannte Operation zumeist an Minderjährigen vorgenommen wird, und durch zahllose Einzelbeschlüsse und -abkommen. Die Verstümmelung zielt darauf ab, die weibliche Fähigkeit zu eigenem (sexuellem) Lustempfinden zu vernichten. Sie ist der ultimative, körperliche Ausdruck der Unterdrückung von Frauen und Mädchen. Die Betroffenen leiden regelmäßig unter Entzündungen und dauerhaften Erkrankungen der Sexualorgane, unter Unfruchtbarkeit und anhaltendem Schmerz, oft auch unter starken psychischen Belastungen wie dem post-traumatic stress symptrom. Immer wieder sterben Mädchen infolge der Operation. International herrscht Einigkeit darüber: FGM ist keine Kultur, sondern ein Verbrechen.
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